Urteile > alle Urteile, veröffentlicht im August 2017 ...
Wird einem Ehemann ein von ihm nicht stammendes Kind untergeschoben, so rechtfertigt dies den teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs gemäß § 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) aufgrund grober Unbilligkeit. Denn in einem solchen Verhalten liegt ein schwerwiegendes persönliches Fehlverhalten der Ehefrau.