Beschäftigung im eigenen Familienbetrieb: Darauf sollten ...
Prüfen Sie daher im Vorfeld, ob eine geringfügige Beschäftigung gewünscht ist. In diesem Fall sind nur Pauschalabgaben (Minijob) bzw. gar keine Abgaben (kurzfristige Beschäftigung) zur Sozialversicherung abzuführen. Mehr dazu in unserem Ratgeberartikel: Der Minijob: Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In der Dachdecker-Firma.